HERZLICH WILLKOMMEN
Ich biete liebevolle, zuverlässige und professionelle mobile Tierbetreuung
inkl. Homesitting sowie Gassi-Service
in Bornheim, Bonn und Umgebung!
Unsere Tiere sind geliebte Familienmitglieder und Freunde in allen Lebenslagen. Da fällt es natürlich schwer, sie in fremde Hände zu geben. Nun gibt es aber immer wieder Situationen, bedingt durch Urlaub, Krankheit, berufliche oder private Termine, in denen es nötig ist, seine Tiere zeitweise betreuen zu lassen.
Oft findet sich nicht so leicht eine Person in der Nachbarschaft oder Familie, die die Betreuung übernehmen kann oder will.
Vor allem Katzen sind sehr revierorientiert und fühlen sich meist Zuhause am wohlsten. Werden sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen, sind viele Stubentiger gestresst. Auch für alle anderen Tiere bedeutet ein Transport und ein fremdes Umfeld immer eine hohe Belastung, ebenso ist die Gruppenhaltung mit fremden Artgenossen in einer Tierpension nicht immer optimal.
Hier biete ich mit meiner mobilen Tierbetreuung eine zuverlässige und sachkundige Lösung. Ich kümmere mich vor Ort liebevoll um Ihre Lieblinge und Ihr Zuhause.
Die Vorteile der professionellen mobilen Tierbetreuung
... für die Tiere:
✓ gewohnte Umgebung (Sicherheit)
✓ individuelle Betreuung
✓ kein Stress durch Transport oder fremde Tiere
✓ kranke Tiere werden gewissenhaft versorgt
✓ ungeimpfte Tiere können betreut werden
... für die Tierhalter*innen:
✓ Bezahlung gegen Rechnung
✓ steuerlich absetzbar
✓ Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden
✓ Sachkundenachweise und Erfahrung
✓ Tiere glücklich = Mensch glücklich :-)
Die Aufwendungen für mobile Tierbetreuungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich abzugsfähig.
Das FG Düsseldorf hat mit aktuellem Urteil vom 12. Februar 2015 bestätigt: Tierbetreuungskosten (bei einer Versorgung in der eigenen Wohnung) werden als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und können in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden. (Az.: 15 K 1779/14 E)
Wichtig ist, dass die Rechnung des Betreuers unbar bezahlt wurde, per Überweisung.
Urteil aus 2010: Haben Sie Ihr Haustier zu Hause betreuen oder behandeln lassen, beantragen Sie dafür unbedingt eine Steueranrechnung. Das Finanzgericht Münster stimmte einem Vergleich zu und erkannte z. B. den Tierarztbesuch zu Hause als haushaltsnahe Dienstleistung an. (Az: 6 K 3010/10 E)